Selbsthilfe Schlafapnoe in Essen e.V.

Älteste Selbsthilfe für Schlafapnoe in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Kurzbeschreibung Coronavirus


(Das wichtigste in Kürze)

Ausgehend von der Stadt WUHAN treten seit   Dezember 2019 in CHINA akute Atemwegs-erkrankungen auf, die durch ein   neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) verursacht werden. Seit Januar 2020 breitet sich die Erkrankung auch in anderen Ländern aus.

Die WHO deklarierte am 30.01.2020 eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite.

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die   Provinz HUBEI in CHINA. Von nicht notwendigen Reisen in das übrige   Staatsgebiet der Volksrepublik CHINA mit Ausnahme der   Sonderverwaltungszonen HONGKONG und MACAO wird bis auf weiteres   abgeraten. Bei Aufenthalt in CHINA sollte in Anbetracht der zunehmenden Einschränkungen die vorübergehende bzw. vorzeitige Ausreise erwogen   werden.

Coronaviren (CoV)

Coronaviren sind eine Virusfamilie, die   vorrangig bei Wirbeltieren Erkrank-ungen auslösen kann. Es besteht zudem   die Möglichkeit der Überwindung der Artenbarriere (Zoonose), d.h. eine   Infektion aus dem Tierreich kann auf Menschen übertreten. Relevante   humanpathogene Coronaviren, die in den vergangenen Jahren zu Epidemien   geführt haben, sind SARS-CoV und MERS-CoV Coronaviren kommen weltweit   vor und werden vor allem per Tröpfcheninfektion übertragen. Erkrankte   zeigen vorrangig Infekte der Atem-wege. Eine spezifische Therapie oder   eine Impfung gegen Coronaviren existiert nicht. Präventiv kommen eine   Reihe von Hygienemaßnahmen sowie die Isolation von Erkrankten in   Betracht.

Die Möglichkeit der Virusübertragung von Mensch   zu Mensch ist bestätigt und findet laut a.e. per Tröpfchen- oder   Schmierinfektion statt. Der Virusnachweis sei laut ECDC n Abstrichen von   Nase und Rachen, in Lungensekret, Serum und Blut, bei rektalen   Abstrichen, im Speichel, Urin und Stuhl möglich. Gemäß CCDC erfolgte im Stuhl der Nachweis von kultivierbarem Virus. Laut WHO ist es unklar, wie  lange SARS-CoV-2 auf Oberflächen überleben kann.

Die Inkubationszeit liegt laut n einem Bereich von 1 bis 12,5 Tagen, könnte ähnlich wie bei MERS-CoV und SARS-CoV   jedoch auch bis zu 14 Tagen lang sein. In einer chinesischen Studie   wurde eine durchschnittliche Inkubationszeit von 3 Tagen berichtet; in   einem Fall habe es eine Inkubationszeit von 24 Tagen gegeben.

Infektionen können von Personen übertragen werden, die Symptome zeigen.

Menschen können jedoch auch bereits in der Inkubationszeit ansteckend sein.

Unklar ist, ab wann exakt und wie lange eine infizierte Person ansteckend ist.

Typische Symptome der Erkrankung sind:

  • Fieber
  • Husten
  • Atemnot,
  • Gliederschmerzen
  • Erschöpfung

In   schweren Fällen tritt eine Lungenentzündung mit beidseitigen   Lungeninfiltraten auf. Hauptsächlich betroffen sind laut chinesischen   Angaben in über 85% der Fälle Menschen zwischen 30 und 79 Jahren. Über   80% der Fälle hätten einen milden Verlauf. In 14% der Fälle käme es zu   einem schweren Verlauf mit Lungenentzündung und 5% der Fälle seien in   kritischem Zustand. Die Gruppe von Infizierten ohne oder nur mit milden Symptomen ist unzureichend untersucht.

Ausreichende  Hygiene wie Hände waschen und das Meiden infizierter  Personen werden  momentan als die effektivsten Vorsichtsmaßnahmen  betrachtet.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier:

Auswärtiges Amt:
www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Robert-Koch-Institut:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Bundesministerium für Gesundheit:
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html




Empfehlung der DGSM


Die DGSM weist darauf hin, dass die seitens  des RKI (www.rki.de) und der Gesundheitsbehörden erlassenen Maßnahmen  zur Eindämmung der Coronavirusinfektionen (COVID-19) unbedingt zu  beachten sind. Die Information über jeweils aktuelle Änderungender  Empfehlungen ist eigenverantwortlich einzuholen.

Unabhängig davon möchte die DGSM auf einige schlafmedizinische Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus eingehen:

Erhöhtes Erkrankungsrisiko für Schlafapnoepatientinnen und -patienten?

Derzeit gibt es keine verlässlichen Informationen   darüber, ob Schlafapnoepatienten ein erhöhtes Risiko für eine   Coronavirusinfektion bzw. für COVID-19 haben. Es ist jedoch zu   berücksichtigen, dass einige Begleit- oder Folgeerkrankungen der   Schlafapnoe, mit schwereren Krankheitsverläufen einer   infektionsbedingten Erkrankung (COVID-19) einhergehen können. Gleiches   gilt für Einschränkungen des Immunsystems und ältere Menschen.

Welche Empfehlungen gelten für CPAP-Patientinnen und Patienten, die eine Coronavirusinfektion haben?

Es gelten die allgemeinen Empfehlungen der   Gesundheitsbehörden, spezifische Empfehlungen für Patientinnen und   Patienten unter PAP-Therapie können derzeit nicht ausgesprochen werden.

Welche Reinigungs-/Desinfektionsmaßnahmen   sind bei Coronavirusinfizierten für CPAP-Geräte und Zubehör   (Masken/Schläuche) erforderlich?

Für die Reinigung/Desinfektion von CPAP-Geräten sind die Vorgaben des jeweiligen Herstellers ausschlaggebend.

Welche allgemeinen Empfehlungen sind in schlafmedizinischen Einrichtungen zu beachten?

Befolgen Sie als schlafmedizinische Einrichtung   die Anweisungen der für Sie zuständigen Institutionen oder   Gesundheitsbehörden (z.B. der Abteilungen für Krankenhaushygiene oder   der zuständigen Gesundheitsämter), spezifische Empfehlungen für   schlafmedizinische Einrichtung wurden bisher nach unserer Kenntnis nicht   ausgesprochen.

WELCHE BESONDEREN MASSNAHMEN SIND   ERFORDERLICH BEI  PAP-PATIENTINNEN UND PATIENTEN MIT BEKANNTER ODER   VERMUTETER CORONAVIRUSINFEKTION?

Es ist derzeit nicht bekannt, ob durch die   Nutzung der PAP-Therapie die Virusübertragung gesteigert werden kann.   Das gilt auch für die nasale Flowtherapie und Inhalationstherapien. Bei entsprechenden Therapien sollte deshalb eine Risiko-Nutzen-Abwägung   erfolgen. Die DGSM weist ausdrücklich darauf hin, dass die aufgeführten Empfehlungen lediglich als Orientierungshilfe anzusehen sind, ohne dass   seitens der DGSM dafür im rechtlichen Sinne Verantwortung übernommen   wird. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben des RKI und der   Gesundheitsbehörden.

Ihr DGSM-Vorstand






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