Selbsthilfe Schlafapnoe in Essen e.V.

Älteste Selbsthilfe für Schlafapnoe in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Für die Zollbescheinigung gibt es keine Formbestimmung, sodass Sie das  Hersteller-neutrale Formular, das wir zum Download anbieten, genauso   verwenden können. Wichtig ist, neben den Daten Ihres Therapiegerätes, die Unterschrift Ihres behandelnden Arztes oder die Unterschrift des   Schlaflabors.Alle   Formulare und Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen   erstellt. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf rechtsverbindliche   Sicherheit des Inhaltes und der jeweiligen Anliegen.

Auf dieser Seite haben wir für Sie viele wichtige Informationen als PDF-Dateien    zum Herunterladen, Lesen, Ausdrucken oder zum Versenden per Mail    zusammengestellt. Diese Datei(en) wird/werden Ihnen kostenlos zum    Download angeboten, dazu klicken Sie bitte auf das entsprechende Bild.

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Zollbescheinigung für das Therapiegerät

Auf Reisen ins  Ausland ist es sinnvoll eine Zollbescheinigung für das eigene  Schlafapnoe-Therapiegerät mit sich zu führen. In diesem Dokument wird  bescheinigt, dass es sich bei dem Gerät, das Sie mit sich führen, um Ihr  eigenes Gerät handelt und nicht um Ware, die Sie in ein fremdes Land  einführen. Denn bei Einfuhr und Ausfuhr müssen bestimmte Waren verzollt  werden. Sie vermeiden also Ärger, wenn Sie bei einer Zollkontrolle eine  Zollbescheinigung vorlegen können.

Eine Zollbescheinigung für Ihr Therapiegerät erhalten Sie von Ihrem   Gerätehersteller oder Serviceprovider. Viele Hersteller legen die   Zollbescheinigung dem Gerät bei, sodass Sie diese zusammen mit der   Gebrauchsanweisung bereits bei der Gerätelieferung erhalten.


Für die Zollbescheinigung gibt es keine Formbestimmung, sodass Sie das  Hersteller-neutrale Formular, das wir zum Download anbieten, genauso   verwenden können. Wichtig ist, neben den Daten Ihres Therapiegerätes, die Unterschrift Ihres behandelnden Arztes oder die Unterschrift des   Schlaflabors.

Krankenhaus-Information

Auch bei einem Krankenhausaufenthalt ist die Nutzung Ihres   Therapiegerätes sehr wichtig und sinnvoll. In den meisten deutschen   Krankenhäusern ist die Nutzung selbstverständlich. Sollten Sie jedoch   einmal Probleme haben ist diese Information sehr hilfreich.



Antrag auf Übernahme der Stromkosten

Wussten Sie  schon, dass Sie aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes aus dem  Jahr 1997 Anspruch auf Erstattung Ihrer Stromkosten haben, wenn Ihnen  die Krankenkasse aufgrund ärztlicher Verordnung elektrisch betriebene  Hilfsmittel zur Verfügung stellt?

Die Urteilsbegründung lautet wie folgt:

Der Anspruch auf Versorgung mit einem   Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der   zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie. (BSG, Az. 3 RK   12/96)

Den wenigsten Patienten ist dies bekannt.


Weitere wichtige Formulare

 




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